die Ihnen einen Überblick über deren Mitgliedgemeinden Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Osthausen-Wülfershausen und Witzleben sowie die Verwaltung und die Kindertageseinrichtungen geben.
unbefristet und in Teilzeit (20 Stunden/Woche)
Ihr Hauptaufgabengebiet ist das Anordnungswesen sowie die Unterstützung bei der Haushaltsplanung.
unbefristet und in Vollzeit (39 Stunden/Woche)
Ihre Hauptaufgabe im Hauptamt ist die Personalverwaltung. Weitere Aufgaben sind die Verwaltung der Versicherungen und die Betreuung der verschiedenen Wahlen.
Der Ilm-Kreis, der Landkreis Gotha und die Landeshauptstadt Erfurt erstellen im Zeitraum 2022/23 eine „Siedlungsflächenkonzeption Erfurter Kreuz“. Das Konzept befasst sich mit der zu erwartenden Einwohner-, Arbeitsmarkt- und Wohnentwicklung bis zum Jahr 2035.
Städte und Gemeinden des Projektgebiets | Bildrechte: Timourou und Büro für urbane Projekte, Leipzig
Hintergrund ist, dass zunehmend mehr Wohnraum in und um Erfurt benötigt wird. Zum einen durch Einheimische, die ihre Wohnsituation verändern wollen (z.B. durch Umzug in eine kleinere Wohnung oder Wohnung mit anderer Ausstattung oder auch durch Umzug in die Stadt oder in ein Haus mit Garten). Durch die Entstehung neuer Arbeitsplätze am Erfurter Kreuz werden noch einmal mehr Wohnungen gebraucht werden, da zahlreiche Arbeitskräfte in die Region ziehen werden. Berechnungen zufolge werden bis 2033 rund 4.200 zusätzliche Arbeitskräfte eine Wohnung im Betrachtungsraum suchen.
Die Modellierungen gehen davon aus, dass bis 2035 insgesamt 3.160 Einfamilienhäuser und 6.580 Wohnungen (überwiegend zur Miete) mehr benötigt werden. Was bedeutet diese Wohnungsnachfrage für die Städte Erfurt, Arnstadt und Gotha sowie die ländlichen Zwischenräume und Randgebiete?
Die Nachfrage wird teilweise in noch vorhandene leerstehende Wohnungen fließen.
Ein großer Teil wird jedoch neu zu bauen sein. Dies kann sowohl durch die Bebauung von Baulücken, die Umnutzung leerstehender Gebäude zu Wohngebäuden oder auch das Teilen von Wohnungen im Zuge einer Sanierung geschehen. Eine große Rolle wird jedoch die Errichtung von Wohnungen auf neuen Bauflächen spielen.
Die Siedlungsflächenkonzeption soll den Einstieg in eine landkreis- und gemeindeübergreifend abgestimmte Entwicklung darstellen. Denn um Fehlentwicklungen am Wohnungsmarkt oder die Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden, bedarf es gemeinsamer Zielsetzungen, Strategien und Absprachen.
Über verschiedene Formate wirken die Kommunalpolitik und -verwaltung, Wirtschaft, Verkehrsverbände sowie die Wohnungswirtschaft an dem Projekt mit. Mit Hilfe einer Online-Umfrage soll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, ihre Vorstellungen und Einschätzungen zum Thema Wohnraum und Siedlungsentwicklung mitzuteilen.
Wir laden Sie herzlich zur Teilnahme an der Umfrage ein. Sie dauert ca. 8-10 Minuten und ist anonym.
https://www.survio.com/survey/d/J8Q3B3E2M1U9A2A1U
Weiterhin können Sie auch persönlich mit den Bearbeitern der Konzeption in den Dialog treten und dort an der Befragung teilnehmen. Die Möglichkeit hierzu besteht jeweils von 10.00-18.00 Uhr am:
• 23.05.2023 in Friemar, Gemeindeverwaltung, Dr.-Külz-Straße 4
• 24.05.2023 in Neudietendorf, Bürgersaal Drei Rosen, Zinzendorfstraße 1
• 24.05.2023 in Stadtilm, Bibliothek, Straße der Einheit 1
Für Rückfragen und Anmerkungen steht Ihnen Herr Paul vom „Büro für urbane Projekte“ zur Verfügung. Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Bekanntmachung der Öffentlichkeit über die Veröffentlichung der Lärmkarten 2022
Die Stufe 4 der Lärmkartierung gem. EU-Umgebungslärmrichtlinie ist in Thüringen abgeschlossen. Die Gemeinde Dornheim hat die Pflicht einen Lärmaktionsplan aufzustellen, da in der Lärmkartierung 2022 eine Lärmkarte für die Gemeinde Dornheim erstellt wurde. Diese Verpflichtung ist durch die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission abgestimmt und akzeptiert wurden.
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) stellt die aktualisierten Lärmkarten für ganz Thüringen bereit. Damit wird die Lärmbelastung an Hauptverkehrsstraßen für Bürger und Kommunen sichtbar. Laut EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen von Lärm betroffene Kommunen, soweit erforderlich, bis Juli 2024 Aktionspläne zum Schutz der Anwohner vor Verkehrslärm erarbeiten und bei der EU-Kommission vorlegen.
In Thüringen wurde im Rahmen der Kartierung die durch Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Maßgeblich für die Betroffenheit sind dabei Dauerschallpegel ab 55 dB (A) im sog. Tag/Abend/Nacht-Zeitraum (LDEN) von 00:00 – 24:00 Uhr und ab 50 dB(A) im Nachtzeitraum (LNight) von 22:00 – 06:00 Uhr.
Die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung sind gemäß Artikel 9 der EZ-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) sowie § 47e BImSchG i.V.m. § 7 der 34. BImSchV und § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung – ThürImZVO bekannt zu machen.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind im Internet unter "Kartendienst des TLUBN" veröffentlicht. Das TLUBN stellt die „Lärmkarte Straßenverkehr“ mit den wichtigsten Ergebnissen und Informationen der Kartierung öffentlich zur Verfügung.
Die Stufe 4 der Lärmkartierung gem. EU-Umgebungslärmrichtlinie ist in Thüringen abgeschlossen. Die Gemeinde Alkersleben hat die Pflicht einen Lärmaktionsplan aufzustellen, da in der Lärmkartierung 2022 eine Lärmkarte für die Gemeinde Alkersleben erstellt wurde. Diese Verpflichtung ist durch die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission abgestimmt und akzeptiert wurden.
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) stellt die aktualisierten Lärmkarten für ganz Thüringen bereit. Damit wird die Lärmbelastung an Hauptverkehrsstraßen für Bürger und Kommunen sichtbar. Laut EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen von Lärm betroffene Kommunen, soweit erforderlich, bis Juli 2024 Aktionspläne zum Schutz der Anwohner vor Verkehrslärm erarbeiten und bei der EU-Kommission vorlegen.
In Thüringen wurde im Rahmen der Kartierung die durch Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Maßgeblich für die Betroffenheit sind dabei Dauerschallpegel ab 55 dB (A) im sog. Tag/Abend/Nacht-Zeitraum (LDEN) von 00:00 – 24:00 Uhr und ab 50 dB(A) im Nachtzeitraum (LNight) von 22:00 – 06:00 Uhr.
Die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung sind gemäß Artikel 9 der EZ-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) sowie § 47e BImSchG i.V.m. § 7 der 34. BImSchV und § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung – ThürImZVO bekannt zu machen.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind im Internet unter "Kartendienst des TLUBN" veröffentlicht. Das TLUBN stellt die „Lärmkarte Straßenverkehr“ mit den wichtigsten Ergebnissen und Informationen der Kartierung öffentlich zur Verfügung.
öffentliche Auslegung der 3. Änderung vom 14.06.2022
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