die Ihnen einen Überblick über deren Mitgliedgemeinden Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Osthausen-Wülfershausen und Witzleben sowie die Verwaltung und die Kindertageseinrichtungen geben.
Alkersleben
Bösleben-Wüllersleben
Dornheim
Elleben
Elxleben
Osthausen
Witzleben
Aktuelles
Bürgermeisterwahl - Beantragung Wahlschein - Briefwahl - über das Internet
Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung für die Bürgermeisterwahl in den Gemeinden Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elxleben und Witzleben am 12.06.2022, können Wahlscheine auch online über das Internet beantragt werden.
Wählen Sie bitte hierzu den entsprechenden Link aus:
Bürgermeisterwahlen am 12.06.2022 in den Gemeinden Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elxleben und Witzleben
In den Wahlausschusssitzungen für die Gemeinden Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elxleben und Witzleben am 10.05.2022 wurden folgende Wahlvorschläge für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeister am 12.06.2022 als gültig zugelassen:
Gemeinde Alkersleben
André Wagner (Feuerwehrverein Alkersleben e.V.)
Gemeinde Bösleben-Wüllersleben
Andreas Nitsch (Einzelbewerber)
Daniel Wosny (Einzelbewerber)
Gemeinde Dornheim
Burkhard Walther (Verein der Freiwilligen Feuerwehr Dornheim e.V.)
Ojciec, Denis (Einzelbewerber)
Gemeinde Elxleben
Swen Glietsch (CDU)
Sebastian Thieler (Einzelbewerber)
Gemeinde Witzleben
Uwe Leuthardt (CDU)
Entscheidungsgrundlage für die Bildung einer Landgemeinde
In der nachstehenden Präsentation erfahren Sie viel über die Aktivitäten und die finanzielle Situation der Gemeinden der VG Riechheimer Berg, erhalten Erläuterungen wie sich eine Zusammenlegung der Gemeinden auswirkt und bekommen Hinweise auf die noch zu treffenden Entscheidungen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an Rudolf Neubig, Gemeinschaftsvorsitzender, Tel. 036200 / 62411.
Gemeinde Elleben
Bebauungsplan „Am kleinen Berg Riechheim“
öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 3. Änderung vom 09.05.-10.06.2022
Information zu Bodenrichtwerten | 01.01.2022
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Ilm-Kreises, des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt und des Landkreises Sonneberg hat zum Stichtag 01.01.2022 auf Grundlage der Kaufpreissammlung flächendeckend Bodenrichtwerte ermittelt und veröffentlicht.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
Im Geoportal Thüringen (www.geoportal-th.de) sind die Bodenrichtwerte kreisweise oder thüringenweit im Shape-Format erhältlich. In eigene Geoinformationssysteme können die Daten auch als Web Map Service (WMS) bzw. als Web Feature Service (WFS) integriert werden. Der Freistaat Thüringen gestattet die kostenfreie kommerzielle und nichtkommerzielle Weiterverwendung der Bodenrichtwerte.
Mit dem „Bodenrichtwertinformationssystem Thüringen (BORIS-TH)“ werden die Bodenrichtwerte unter www.bodenrichtwerte-th.de im Internet kostenfrei zur Verfügung gestellt. Jedermann kann von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten.
Anschrift:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Ilm-Kreises, des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt und des Landkreises Sonneberg Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Katasterbereich Saalfeld Albrecht-Dürer-Straße 3 07318 Saalfeld
Am Flugplatz 10 99310 Osthausen-Wülfershausen Telefon: 036200/6240 Fax: 036200/62444 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!