Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates Bösleben-Wüllersleben findet am Dienstag, dem 17. Dezember 2024, um 18:30 Uhr im Mehrzweckgebäude in 99310 Bösleben, Possingsweg 23a, statt.
Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates Witzleben findet am Mittwoch, dem 11.12.2024, um 19:00 Uhr, im Versammlungsraum der Gaststätte in 99310 Ellichleben, Lange Straße, statt.
Die nächste öffentliche Sitzung der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg" findet am Mittwoch, dem 11. Dezember 2024, um 19:00 Uhr, im Sitzungszimmer der Verwaltungsgemeinschaft, Zimmer 8, Am Flugplatz 10, in 99310 Osthausen-Wülfershausen, statt.
Gemeinde Alkersleben
Grundsteuer A Land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 300 v.H.
Grundsteuer B Grundstücke: 400 v.H.
Gewerbesteuer: 450 v.H.
Gemeinde Bösleben-Wüllersleben
Grundsteuer A Land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 350 v.H.
Grundsteuer B Grundstücke: 400 v.H.
Gewerbesteuer: 400 v.H.
Gemeinde Dornheim
Grundsteuer A Land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 400 v.H.
Grundsteuer B Grundstücke: 400 v.H.
Gewerbesteuer: 400 v.H.
Gemeinde Elleben
Grundsteuer A Land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 400 v.H.
Grundsteuer B Grundstücke: 500 v.H.
Gewerbesteuer: 400 v.H.
Gemeinde Elxleben
Grundsteuer A Land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 320 v.H.
Grundsteuer B Grundstücke: 400 v.H.
Gewerbesteuer: 400 v.H.
Gemeinde Osthausen-Wülfershausen
Grundsteuer A Land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 400 v.H.
Grundsteuer B Grundstücke: 400 v.H.
Gewerbesteuer: 400 v.H.
Gemeinde Witzleben
Grundsteuer A Land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 330 v.H.
Grundsteuer B Grundstücke: 400 v.H.
Gewerbesteuer: 400 v.H.
Das Einwohnermeldeamt und Standesamt der VG "Riechheimer Berg" befindet sich in der Stadt Arnstadt, Markt 1, Telefon 03628 / 7456. Die Hotline des Rathauses unter 03628 / 7456 steht Ihnen von Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr zur Verfügung. E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Online-Terminvergabe unter www.arnstadt.de/termin. Die Terminvergabe funktioniert auf allen Endgeräten, ist intuitiv bedienbar und selbsterklärend.
Die Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ stellt die Möglichkeit bereit, E-Rechnungen über eine zentrale Rechnungseingangsplattform zu empfangen.
Die zentrale Rechnungseingangsplattform steht für die Thüringer Landesbehörden, die teilnehmenden Kommunen und Landkreise des Freistaats Thüringen zur Verfügung und kann über www.verwaltung.thueringen.de erreicht werden. Weiterhin ist ein Direktaufruf möglich über die URL https://xrechnung-bdr.de.
Zentrale Rechnungseingangsplattform: https://xrechnung-bdr.de
Über die zentrale Rechnungseingangsplattform können Auftragnehmer/Auftragnehmerinnen ihre elektronischen Rechnungen erfassen oder bereits erstellte elektronische Rechnungen hochladen. Die elektronischen Rechnungen werden nach dem erfolgreichen Erfassen/Hochladen als eingereicht und damit als dem Empfänger/ der Empfängerin zugestellt angesehen.
Leitweg-ID für die VG und Mitgliedsgemeinden:
Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ |
16070090-0001-14 |
Gemeinde Alkersleben |
16070001-0001-89 |
Gemeinde Bösleben-Wüllersleben |
16070006-0001-51 |
Gemeinde Dornheim | 16070008-0001-94 |
Gemeinde Elleben | 16070012-0001-83 |
Gemeinde Elxleben | 16070013-0001-56 |
Gemeinde Osthausen-Wülfershausen |
16070041-0001-76 |
Gemeinde Witzleben |
16070054-0001-16 |
Was ist eine Leitweg-ID?
Die Leitweg-ID ist eine Form der elektronischen Adresse einer Verwaltungsbehörde. Sie ist ein eindeutiges Kriterium für die Adressierung und Weiterleitung der E-Rechnung an die Verwaltung.
Diese ist bei der Übermittlung einer E-Rechnung zwingend anzugeben.
Es sind folgende Nutzungshinweise zu beachten:
Bei der Anschrift auf der E-Rechnung ist die Angabe der Dienststelle zwingend notwendig!
Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“
Zentraler Rechnungseingang
Gemeinde ….
Am Flugplatz 10
99310 Osthausen-Wülfershausen
Anlagen dürfen die maximal zulässige Dateigröße von 10 Megabyte nicht überschreiten. Die maximale Anzahl rechnungsbegleitender Anlagen ist auf 200 beschränkt. Zusätzlich ist zu beachten, dass Texteintragungen in der E-Mail nicht berücksichtigt werden. Folgende Formate können als rechnungsbegleitende Anlagen in eine elektronische Rechnung eingebettet werden: PDF-Dokumente, Bilder (JPEG)
Am Flugplatz 10
99310 Osthausen-Wülfershausen
Telefon: 036200/6240
Fax: 036200/62444
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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