die Ihnen einen Überblick über deren Mitgliedgemeinden Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Osthausen-Wülfershausen und Witzleben sowie die Verwaltung und die Kindertageseinrichtungen geben.
Alkersleben
Bösleben-Wüllersleben
Dornheim
Elleben
Elxleben
Osthausen
Witzleben
Aktuelles
Sitzung des Gemeinderates Osthausen-Wülfershausen
Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates Osthausen-Wülfershausen findet am Donnerstag, dem 23. Oktober, um 19:00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Wülfershausen statt.
Stellenausschreibung
In der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle als
Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates Witzleben findet am Dienstag, dem 21.10.2025, um 19:00 Uhr, im Feuerwehrgerätehaus in 99310 Achelstädt, statt.
Stellenausschreibung
In der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ mit Sitz in 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10 ist zum 1. März 2026 die Stelle des/der
hauptamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden (m/w/d)
zu besetzen.
Die Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ befindet sich im Ilm-Kreis und besteht aus 7 Mitgliedsgemeinden mit insgesamt 4.100 Einwohnern. Die Mitgliedsgemeinden sind: Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Osthausen-Wülfershausen und Witzleben. Nähere Informationen über unsere Verwaltung erhalten Sie unter www.vg-riechheimer-berg.de Der/Die Gemeinschaftsvorsitzende wird nach der Wahl durch die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre (§ 48 Absatz 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung –ThürKO-). Die Stelle ist nach der Thüringer Kommunalbesoldungsverordnung –ThürKomBesV- mit der Besoldungsgruppe A 14 bewertet. Daneben wird eine Dienstaufwandsentschädigung nach der Verordnung über die Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit -ThürDaufwEV- gewährt.
Bekanntmachung der Gemeinde Elleben Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Bebauungsplan „Gewerbepark Burgenblick Gügleben“ (Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Hinter den Gärten“) Die Gemeinde Elleben hat beschlossen, das Verfahren zur Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Hinter den Gärten“ einzuleiten und in diesem Zuge den Bebauungsplan „Gewerbepark Burgenblick Gügleben“ aufzustellen. Das Verfahren wird unter der Bezeichnung Bebauungsplan „Gewerbepark Burgenblick Gügleben“ geführt.
Am Flugplatz 10 99310 Osthausen-Wülfershausen Telefon: 036200/6240 Fax: 036200/62444 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Zahlreiche Projekte in unseren Mitgliedsgemeinden werden mit Fördermitteln finanziert und/oder co-finanziert. Erhalten Sie HIEReine Übersicht dieser Projekte.