Herzlich Willkommen auf den Seiten der

Verwaltungsgemeinschaft

Riechheimer Berg

die Ihnen einen Überblick über deren Mitgliedgemeinden Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Osthausen-Wülfershausen und Witzleben sowie die Verwaltung und die Kindertageseinrichtungen geben.

  • Alkersleben

    Alkersleben

  • Bösleben-Wüllersleben

    Bösleben-Wüllersleben

  • Dornheim

    Dornheim

  • Elleben

    Elleben

  • Elxleben

    Elxleben

  • Osthausen

    Osthausen

  • Witzleben

    Witzleben

    Aktuelles
    • Stellenausschreibung

      In der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ mit Sitz in 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10 ist zum 1. März 2026 die Stelle des/der

      hauptamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden (m/w/d)

      zu besetzen.

      Die Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ befindet sich im Ilm-Kreis und besteht aus 7 Mitgliedsgemeinden mit insgesamt 4.100 Einwohnern. Die Mitgliedsgemeinden sind: Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Osthausen-Wülfershausen und Witzleben. Nähere Informationen über unsere Verwaltung erhalten Sie unter www.vg-riechheimer-berg.de 
      Der/Die Gemeinschaftsvorsitzende wird nach der Wahl durch die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre (§ 48 Absatz 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung –ThürKO-). 
      Die Stelle ist nach der Thüringer Kommunalbesoldungsverordnung –ThürKomBesV- mit der Besoldungsgruppe A 14 bewertet. 
      Daneben wird eine Dienstaufwandsentschädigung nach der Verordnung über die Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit -ThürDaufwEV- gewährt.

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    • Gemeinde Elleben

      Entwurf Bebauungsplan „Gewerbepark Burgenblick Gügleben

      Bekanntmachung der Gemeinde Elleben 
      Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 
      Bebauungsplan „Gewerbepark Burgenblick Gügleben“ 
      (Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Hinter den Gärten“) 
      Die Gemeinde Elleben hat beschlossen, das Verfahren zur Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Hinter den Gärten“ einzuleiten und in diesem Zuge den Bebauungsplan „Gewerbepark Burgenblick Gügleben“ aufzustellen. Das Verfahren wird unter der Bezeichnung Bebauungsplan „Gewerbepark Burgenblick Gügleben“ geführt. 

      Alle Dokumente:

      1. Bekanntmachung
      2. Zeichnerische Festsetzungen der Planzeichnung (Teil A) in der Fassung vom April 2025
      3. Textliche Festsetzungen (Teil B) in der Fassung vom April 2025
      4. Begründung in der Fassung vom April 2025
      5. Umweltbericht mit Anlagen in der Fassung vom April 2025 (eine Datei)
      6. Artenschutzfachbeitrag - spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 02.12.2024
      7. Umweltbezogene Informationen.
    • Aktuelle Hebesätze der Gemeinden

      Gemeinde Alkersleben

      Grundsteuer A  Land- und forstwirtschaftliche Betriebe:  300 v.H.

      Grundsteuer B  Grundstücke: 400 v.H.

      Gewerbesteuer: 450 v.H.

      Gemeinde Bösleben-Wüllersleben

      Grundsteuer A  Land- und forstwirtschaftliche Betriebe:  350 v.H.

      Grundsteuer B  Grundstücke: 400 v.H.

      Gewerbesteuer: 400 v.H.

      Gemeinde Dornheim

      Grundsteuer A  Land- und forstwirtschaftliche Betriebe:  400 v.H.

      Grundsteuer B  Grundstücke: 400 v.H.

      Gewerbesteuer: 400 v.H.

      Gemeinde Elleben

      Grundsteuer A  Land- und forstwirtschaftliche Betriebe:  400 v.H.

      Grundsteuer B  Grundstücke: 500 v.H.

      Gewerbesteuer: 400 v.H.

      Gemeinde Elxleben

      Grundsteuer A  Land- und forstwirtschaftliche Betriebe:  320 v.H.

      Grundsteuer B  Grundstücke: 400 v.H.

      Gewerbesteuer: 400 v.H.

      Gemeinde Osthausen-Wülfershausen

      Grundsteuer A  Land- und forstwirtschaftliche Betriebe:  400 v.H.

      Grundsteuer B  Grundstücke: 400 v.H.

      Gewerbesteuer: 400 v.H.

      Gemeinde Witzleben

      Grundsteuer A  Land- und forstwirtschaftliche Betriebe:  330 v.H.

      Grundsteuer B  Grundstücke: 400 v.H.

      Gewerbesteuer: 400 v.H. 

       

       

    • Einwohnermeldeamt und Standesamt für das Gebiet der VG "Riechheimer Berg"

      Das Einwohnermeldeamt und Standesamt der VG "Riechheimer Berg" befindet sich in der Stadt Arnstadt, Markt 1, Telefon 03628 / 7456.  Die Hotline des Rathauses unter 03628 / 7456 steht Ihnen von Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr zur Verfügung. E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Online-Terminvergabe unter www.arnstadt.de/termin. Die Terminvergabe funktioniert auf allen Endgeräten, ist intuitiv bedienbar und selbsterklärend.    

    • E-Rechnung

      Die Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ stellt die  Möglichkeit bereit, E-Rechnungen über eine zentrale Rechnungseingangsplattform zu empfangen.

      Die zentrale Rechnungseingangsplattform steht für die Thüringer Landesbehörden, die teilnehmenden Kommunen und Landkreise des Freistaats Thüringen zur Verfügung und kann über www.verwaltung.thueringen.de erreicht werden. Weiterhin ist ein Direktaufruf möglich über die URL https://xrechnung-bdr.de.

      Zentrale Rechnungseingangsplattform: https://xrechnung-bdr.de

      Über die zentrale Rechnungseingangsplattform können Auftragnehmer/Auftragnehmerinnen ihre elektronischen Rechnungen erfassen oder bereits erstellte elektronische Rechnungen hochladen. Die elektronischen Rechnungen werden nach dem erfolgreichen Erfassen/Hochladen als eingereicht und damit als dem Empfänger/ der Empfängerin zugestellt angesehen.

      Leitweg-ID für die VG und Mitgliedsgemeinden:

      Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“

      16070090-0001-14

      Gemeinde Alkersleben

      16070001-0001-89

      Gemeinde Bösleben-Wüllersleben

      16070006-0001-51
      Gemeinde Dornheim                                                16070008-0001-94
      Gemeinde Elleben                                                    16070012-0001-83
      Gemeinde Elxleben                                                  16070013-0001-56

      Gemeinde Osthausen-Wülfershausen

      16070041-0001-76

      Gemeinde Witzleben

      16070054-0001-16

      Was ist eine Leitweg-ID?

      Die Leitweg-ID ist eine Form der elektronischen Adresse einer Verwaltungsbehörde. Sie ist ein eindeutiges Kriterium für die Adressierung und Weiterleitung der E-Rechnung an die Verwaltung.

      Diese ist bei der Übermittlung einer E-Rechnung zwingend anzugeben.

      Es sind folgende Nutzungshinweise zu beachten:

      Bei der Anschrift auf der E-Rechnung ist die Angabe der Dienststelle zwingend notwendig!

      Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“
      Zentraler Rechnungseingang
      Gemeinde ….
      Am Flugplatz 10
      99310 Osthausen-Wülfershausen

      Anlagen dürfen die maximal zulässige Dateigröße von 10 Megabyte nicht überschreiten. Die maximale Anzahl rechnungsbegleitender Anlagen ist auf 200 beschränkt. Zusätzlich ist zu beachten, dass Texteintragungen in der E-Mail nicht berücksichtigt werden. Folgende Formate können als rechnungsbegleitende Anlagen in eine elektronische Rechnung eingebettet werden: PDF-Dokumente, Bilder (JPEG)

       

    Am Flugplatz 10
    99310 Osthausen-Wülfershausen
    Telefon: 036200/6240
    Fax: 036200/62444
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Sprechzeiten der Verwaltungsgemeinschaft
    • Montag:
      09.00 - 12.00 Uhr & 14.00 - 16.00 Uhr
    • Dienstag:
      09.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 18.00 Uhr
    • Mittwoch:
      geschlossen
    • Donnerstag:
      09.00 - 12.00 Uhr & 14.00 - 16.00 Uhr
    • Freitag:
      09.00 - 12.00 Uhr
    Zahlreiche Projekte in unseren Mitgliedsgemeinden werden mit Fördermitteln finanziert und/oder co-finanziert. Erhalten Sie HIER eine Übersicht dieser Projekte.