Virtuelles Rathaus - Unsere Kindertagesstätten -

-Antrag Bereitstellung KindergartenplatzAnmeldung onlineDownload als Textformular
-Änderungsmitteilung KindergartenplatzAnmeldung onlineDownload als Textformular
-Abmeldung / Kündigung des KindergartenplatzesAbmeldung onlineDownload als Textformular
-Antrag Jugendamt zur Übernahme der Gebühren Download als PDF Formular
-Antrag Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren Download als PDF Formular

Die Verwaltungsgemeinschaft "Riechheimer Berg" ist Träger der Kindertagesstätten Dornheim, Elleben, Elxleben, Osthausen und Wüllersleben
Einrichtung Öffnungszeiten Anschrift Tel.-Nr.
Elxleben 6.30 - 17.00 Uhr 99334 Elxleben,
Ellebener Str. 123
036200/70396
Elleben 6.30 - 17.00 Uhr 99334 Elleben,
Dorfstraße 21a
036200/65610
Osthausen 6.00 - 17.00 Uhr 99310 Osthausen,
Schulstraße 99d
036200/65620
Wüllersleben 6.00 - 17.30 Uhr 99310 Wüllersleben
Arnstädter Str. 2
036200/70309
Dornheim 6.00 - 17.00 Uhr 99310 Dornheim,
Am Teichgarten 30d
03628/603758

Anträge auf einen Kindergartenplatz

Antragsformulare erhalten Sie in der Verwaltungsgemeinschaft und in den Kindertagesstätten oder Sie benutzen unser Onlineformular Antrag auf einen Kindergartenplatz.
1.Füllen Sie dieses Antragsformular am Bildschirm aus und senden Sie es per E - Mail an uns zurück.
oder:
2.Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus.
3.Unterschreiben Sie den Antrag.
4.Senden Sie Ihren Antrag per Post oder Telefax an die Verwaltungsgemeinschaft

Benutzungsordnung

Rechte und Pflichten der Benutzung der Kindertagesstätten sind in der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten geregelt.

Gebührensatzung Kindertagesstätten

Benutzungssatzung Kindertagesstätten

Benutzungsgebühren

Die Erhebung von Gebühren erfolgt auf der Grundlage der gültigen Gebührensatzung..
Sie sind am 15. eines jeden Monats für den laufenden Monat fällig und an die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft zu entrichten. Verwenden Sie bitte das Lastschrifteinzugsverfahren zum beiderseitigen Vorteil!
Zur Zeit gelten folgende Gebührensätze:

1.Höhe der Benutzungsgebühren nach § 7 für die Betreuung von Kindern im Alter ab 2 Jahre ab dem 01.01.2009

Monatsbeträge nach Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in einer Familie
Familien mit 1. Kind Familien mit 2. Kindern Familien mit 3. Kindern Familien ab 4. Kindern
Vollzeitbetreuung je betreutes Kind
(bis 10 Stunden / Tag)
110,00 € / Kind 98,00 € / Kind 88,00 € / Kind 78,00 € / Kind
Halbtagsbetreuung je betreutes Kind
(bis 5 Stunden / Tag)
77,00 € / Kind 69,00 € / Kind 62,00 € / Kind 55,00 € / Kind

 

2.Höhe der Benutzungsgebühren nach § 7 für die Betreuung von Kindern im Alter von 1 Jahre bis 2 Jahre ab dem 01.01.2009

Monatsbeträge nach Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in einer Familie
Familien mit 1. Kind Familien mit 2. Kindern Familien mit 3. Kindern Familien ab 4. Kindern
Vollzeitbetreuung je betreutes Kind
(bis 10 Stunden / Tag)
175,00 € / Kind 165,00 € / Kind 155,00 € / Kind 145,00 € / Kind

 

3.Höhe der Verpflegungskosten nach § 8 ab dem 01.01.2009

Tagessätze
Ganztagsversorgung / Kind 2,50 €
Frühstück, Mittag / Kind bzw. Mittag, Vesper / Kind 2,05 €
Teilnahme am Mittagessen / Kind 1,60 €


Weitere Auskünfte erhalten Sie unter:

Sachbearbeiter: Tel.-Nr. Fax.-Nr. Zi.-Nr.
Frau Körner 036200/62441 036200/62444 14

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